Firmung

 

Die Firmung gehört zusammen mit der Taufe und der Eucharistie zu den sogenannten Initiationssakramenten. Wer die Firmung empfangen hat, kann demnach alle Rechte eines Christen ausüben, z.B. auch das Patenamt bei Taufe und Firmung übernehmen. Biblisch bezieht sich die Firmung auf den Pfingsttag, an dem die Christen des Anfangs das Herabkommen des Heiligen Geistes erlebt haben; danach waren sie nicht mehr ängstlich, sondern konnten in aller Öffentlichkeit für ihren Glauben einstehen (vgl. Apostelgeschichte, Kapitel 2).

Die Firmung ist Zusage des Heiligen Geistes, also der Kraft Gottes im Leben. Diese Zusage dient einer vertieften Verbindung zu Jesus Christus und damit auch zu einem entschiedenen Engagement als Christ im Bereich der Kirche und in anderen Feldern meines Lebens.

Die Firmung ist nicht zwingend notwendig für eine kirchliche Hochzeit (in einigen Ländern wird dies anders gehandhabt: dort ist ohne Firmung keine kirchliche Trauung möglich), aber es wird empfohlen, das Firmsakrament vor der Hochzeit zu empfangen, sofern es möglich ist.

Symbole und handelnde Personen bei der Firmung

 Die Firmung spendet in der Regel der Bischof oder ein von ihm beauftragter Priester. Der Firmspender spricht über den Firmanden ein Gebet mit der Bitte um die Gabe des Heiligen Geistes. Dann legt er ihm die Hände auf und salbt ihn mit Chrisam.

Mit dem Chrisamöl wird der Bogen zur Taufe geschlagen: Wer als Kleinkind getauft wurde, konnte noch keine eigene Glaubensentscheidung treffen; solch eine Entscheidung ist in der Firmung gefragt.

Jeder Firmand soll einen Firmpaten oder eine Firmpatin haben. Voraussetzung für das Patenamt ist die eigene Firmung; wer aus der Kirche ausgetreten ist, kann das Patenamt nicht übernehmen, denn es geht im Patenamt darum, glaubwürdiger Glaubenszeuge oder glaubwürdige Glaubenszeugin zu sein.

Ich möchte als Jugendliche/r gefirmt werden.

Der reguläre Firmtermin ist im ganzen Dekanat Freiburg alle zwei Jahre, immer in den geraden Jahren in den Monaten Juni/Juli. Entsprechend beginnt die Einladung zur Firmvorbereitung ein gutes halbes Jahr vorher. Eingeladen werden i.d.R. alle Jugendlichen, die bei der Firmung 16 Jahre alt sind. Wer keine Einladung bekommen hat, aber Interesse an der Firmvorbereitung hat, kann sich in jedem Pfarrbüro melden.

Ich möchte als erwachsener Mensch gefirmt werden.

Wenn Sie sich im Erwachsenenalter firmen lassen möchten, wenden Sie sich bitte an eines der Pfarrbüros oder an jemanden aus dem Seelsorgeteam! Grundsätzlich wird dann ein individuell angepasster Vorbereitungsweg geplant.

Die Firmung kann dann in einem gewöhnlichen Gemeindegottesdienst stattfinden; in der Regel erhält der jeweilige Priester vom Bischof einen Firmauftrag. Auch erwachsene Firmlinge sollen sich einen Paten oder eine Patin wählen.

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